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   BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75   

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BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75 (https://dejure.org/1975,575)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1975 - 1 StR 119/75 (https://dejure.org/1975,575)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1975 - 1 StR 119/75 (https://dejure.org/1975,575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Eigenverbrauch und Weiterveräußerung von Betäubungsmitteln - Anwendbarkeit des § 32 Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Einheitliche Beurteilung einer Tat entweder nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3; JGG § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75
    Sie hat jedoch übersehen, daß das Verbot des Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetmG), dessen Verletzung sie in den Fällen des Eigenverbrauchs angenommen hat, nicht nur vom Verbot des Handeltreibens verdrängt wird (BGHSt 25, 290), sondern auch vom Verbot des nichtgenehmigten Erwerbs von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und 6 a BetmG); § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetmG enthalten, soweit sie sich mit dem Besitz von Betäubungsmitteln befassen, lediglich Auffangtatbestände, mit denen Schwierigkeiten begegnet werden soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74).
  • BGH, 04.12.1974 - 2 StR 583/74

    Konkurrenzen zwischen dem Erwerb und dem gleichzeitigen Besitz von

    Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75
    Sie hat jedoch übersehen, daß das Verbot des Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetmG), dessen Verletzung sie in den Fällen des Eigenverbrauchs angenommen hat, nicht nur vom Verbot des Handeltreibens verdrängt wird (BGHSt 25, 290), sondern auch vom Verbot des nichtgenehmigten Erwerbs von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 und 6 a BetmG); § 11 Abs. 1 Nr. 4 und 6 b BetmG enthalten, soweit sie sich mit dem Besitz von Betäubungsmitteln befassen, lediglich Auffangtatbestände, mit denen Schwierigkeiten begegnet werden soll, die sich hinsichtlich des Nachweises eines illegalen Erwerbs ergeben können (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75
    "Sollten daher die Ausführungen UA 26 (unter 3) dahin zu verstehen sein, daß nach Meinung des Gerichts das Schwergewicht bei der zweiten, nach Erwachsenenrecht zu beurteilenden Handlungsreihe liege, dann durfte die Jugendkammer von der einheitlichen Anwendung des allgemeinen Strafrechts und der Bildung einer Gesamtstrafe zwischen den für diese Taten - nach allgemeinem Strafrecht - auszusprechenden Einzelstrafen gemäß §§ 74, 75 StGB a.F. nicht um deswillen absehen, weil sie in diesem Fall gehindert war (vgl. BGHSt 14, 287), mit der Strafe aus dem Urteil vom 13. Februar 1973 (u. der Einzelstrafe für die erste Fortsetzungstat) eine Einheitsstrafe nach § 31 Abs. 2 JGG zu bilden.
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 632/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75
    Sind die späteren Taten, wofür hier vieles spricht, nur eine Folge des früheren strafbaren Verhaltens und trifft es zu, daß bei dem Angeklagten ein Reiferückstand von mehr als drei Jahren besteht (vgl. UA 25), so könnte dies das Schwergewicht auf die erste, mit dem 13.2.1973 abgeschlossene Handlungsreihe verlagern (vgl. BGHSt 6; auch BGH 1 StR 632/53 v. 29.1.54 = JR 1954, 271; 1 StR 494/54 v. 5.4.1955).
  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 1 StR 119/75
    Sind die späteren Taten, wofür hier vieles spricht, nur eine Folge des früheren strafbaren Verhaltens und trifft es zu, daß bei dem Angeklagten ein Reiferückstand von mehr als drei Jahren besteht (vgl. UA 25), so könnte dies das Schwergewicht auf die erste, mit dem 13.2.1973 abgeschlossene Handlungsreihe verlagern (vgl. BGHSt 6; auch BGH 1 StR 632/53 v. 29.1.54 = JR 1954, 271; 1 StR 494/54 v. 5.4.1955).
  • BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85

    Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung

    Wo bei mehreren in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangenen Taten das Schwergewicht liegt, ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat (BGH RdJ 1956, 93; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 9. Aufl. § 32 Rdn. 4).

    Ist eine nach dem 21. Lebensjahr begangene Straftat nur die Folge und ein Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGHSt 6, 6, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - und vom 30. Mai 1979 - 3 StR 159/79; OLG Düsseldorf JR 1983, 479, 480).

  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88

    Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat

    Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen ist (BGH NStZ 1986, 219; BGH, Urteil vom 14. August 1985 - 3 StR 216/85; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; Brunner, JGG 8. Aufl. § 32 Rdn. 4).
  • BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls

    Nach dieser Vorschrift ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75; BGH, Urteile vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und vom 13. Oktober 1977 - 4 StR 451/77).
  • BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Beachtung von

    Hinter diese Tatbestände tritt der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln als subsidiär zurück (ständige Rechtsprechung; zum Verhältnis Besitz/Handeltreiben vgl. u.a. BGHSt 25, 290, 291 und die Zusammenstellung bei Schmidt MDR 1978, 5; zum Verhältnis Besitz/Erwerb vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 4. November 1974 - 2 StR 583/74 -, vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -, Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 -, Beschluß vom 7. April 1976 - 3 StR 97/76 -, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 433/77 - und Beschluß vom 12. April 1979 - 2 StR 1/79).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von

    Das Landgericht hat übersehen, daß der Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetmG) als reiner Auffangtatbestand nicht nur von dem unerlaubten Erwerb (BGH, Beschluß vom 6.Mai 1975 - 1 StR 119/75; Urteil vom 30.September 1976 - 4 StR 198/76), sondern auch von der verbotenen Einfuhr von Betäubungsmitteln(BGHSt 25, 385 [BGH 16.01.1974 - 2 StR 514/73]) verdrängt wird.
  • BGH, 15.12.1976 - 2 StR 579/76

    Zweck der Sitzungsniederschrift - Subsidiarität des Besitzes von

    Gegenüber diesen beiden Alternativen tritt der Besitz als unselbständiger, in ihnen aufgehender Teilakt zurück (BGHSt 25, 290; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 -).
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 472/81

    Voraussetzungen für die Annahme einer Fortsetzungstat bei Verstößen gegen das

    Bei der neuen Entscheidung wird gegebenenfalls zu berücksichtigen sein, daß beim Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch der anschließende Besitz gegenüber der Begehungsform des Erwerbs zurücktritt und deshalb nicht Gegenstand gesonderter Verurteilung sein kann (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75 - Urteil vom 30. September 1976 - 4 StR 198/76 - und Beschluß vom 29. April 1981 - 5 StR 187/81 -).
  • BGH, 22.01.1981 - 1 StR 728/80

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Daraus folgt hier, daß, wäre das bei K. gesondert verwahrte Heroin gleichfalls Gegenstand der mit dem Kontaktmann der Polizei geführten Verhandlungen in dem Sinne gewesen, daß es ihm gegebenenfalls geliefert hätte werden sollen, der Angeklagte auch damit Handel getrieben hätte; dem Tatbestand des unerlaubten Besitzes nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 BtmG wäre dann auch hinsichtlich dieser Menge keine selbständige Bedeutung zugekommen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75).
  • BGH, 19.03.1982 - 2 StR 677/81

    Zurücktreten des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln hinter der

    Die beiden Taten vom 21. Februar und 1. April 1980 sind jeweils nur als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zu bewerten, hinter dem die Begehungsweise des Besitzes zurücktritt (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75).
  • BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76

    Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei

    Das entspricht den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetmG entwickelt hat (BGHSt 25, 290; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1974 - 2 StR 583/74; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 1 StR 119/75).
  • BGH, 26.02.1980 - 3 StR 23/80
  • BGH, 05.05.1976 - 3 StR 111/76

    Vortäuschen der Bereitschaft zur Mitwirkung beim Absatz von Betäubungsmitteln in

  • BGH, 03.10.1980 - 2 StR 544/80

    Berücksichtigung von Umständen die zu einer besonders schweren Tat führen

  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 607/76

    Bedeutung des Erwerbs, Besitzes und der Abgabe von Betäubungsmitteln im Rahmen

  • BGH, 07.04.1976 - 3 StR 97/76

    Wirkungen des Fehlens gerichtlicher Ausführungen zu den Gründen des Vorliegens

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 862/75

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Fortsetzungstat zunächst als Heranwachsender,

  • BGH, 01.08.1975 - 2 StR 365/75

    Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Berücksichtigung einer

  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 216/85

    Ermitteln des Schwergewichts bei fortgesetzter Handlung

  • BGH, 26.02.1980 - 1 StR 6/80

    Verdrängung des Verbots des Besitzes von Betäubungsmitteln durch das Verbot des

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1978 - 2 Ss 247/77
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